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Unlicht GmbH
Friedrichstrasse 117
D 40217 Düsseldorf
Telefon: 0211/15766912
Telefax: 0211/15766913

Ampelregeln: Folgende Auskunft gibt die Ampel in der Regel über den Bestand: Grün: Artikel vorrätig. Gelb: Artikel schnell bestellbar oder z.B. bei Met nur noch wenige vorrätig. Rot: Bestellung dauert mindestens 1 Monat oder Artikel ist nicht mehr bestellbar. Ihr erhaltet zu allen Bestellungen natürlich individuelle Infos.

Versandkosten: beginnt bei €5,90 in Deutschland und ab €100 Bestellwert versandkostenfrei, innerhalb der EU €8,60 und ab €150 versandkostenfrei und für denRest Europas mindestens €13,90 und ab €200 versandkostenfrei .


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

UNLICHT

Unlicht GmbH - Friedrichstraße 117 - 40217 Düsseldorf

Tel. 0211/ 15 766 912 - Fax 0211/ 15 766 913 - www.unlicht.com

Deutsche Bank - Konto: 290 47 20 - BLZ: 300 700 24



Geschäftsführer: Thomas Kastner, Achim Helbig, Peter Pallarz

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 61581

UStID: DE242756727 - St-Nr. 106/5833/1453


gesetzlich vertreten durch

Thomas Kastner, Fleher Straße 166 40223 Düsseldorf
Peter Pallarz, Flexstr.1 40880 Ratingen
und Achim Helbig, Eller Straße 202, 40227 Düsseldorf,

im Folgenden „UNLICHT“ genannt.




§ 1

Allgemeines



Die Lieferungen und Leistungen von UNLICHT erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils
gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann
nicht, wenn UNLICHT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses gilt selbst dann, wenn UNLICHT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt bzw. die Leistungen vornimmt.
UNLICHT ist berechtigt, die Angebote sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei Geschäften im Ladenlokal reicht zur Änderung der Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutlich sichtbare Aushang der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ladenlokal. Bei Dauerschuldver­hältnis­sen
wird die jeweilige Änderung dem Kunden per E-Mail oder schriftlich sechs Wochen vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn
der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb der Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn er nicht widerspricht. UNLICHT wird auf diese Folge in
der Mitteilung bzw. Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung
bei UNLICHT eingegangen sein. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist zu kündigen.

Alle Angebote von UNLICHT sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit. Kleinere Abweichungen oder
technische Änderungen gegenüber etwaigen Abbildungen sind möglich. Alle Angebote verstehen sich ohne Dekoration.




§ 2

Zustandekommen des Vertrages



Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sind beide Vertragsparteien anwesend, so ist eine Annahme durch UNLICHT sofort zu erklären. Bei einem
Angebot, das unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt, kann UNLICHT dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet oder die bestellte Leistung ausgeführt
wird.
UNLICHT ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht oder die Kreditwürdigkeit des Kunden
fehlt und dadurch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gefährdet ist.
Alle Angebote stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von UNLICHT.
Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder haben sich die Preise gegenüber den Angaben in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen
Veröffentlichungen geändert, erhält der Kunde binnen vier Werktagen eine Mitteilung. Die Bestellung ist dann nicht angenommen. Dem Kunden steht es dann frei,
ein erneutes Angebot über die Bestellung zu dem aktuellen Preis abzugeben.




§ 3

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen



Bei Verträgen mit Verbrauchern als Kunden im Sinne des § 13 BGB, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln "(z.B. Briefen, Katalogen,
Telefonanrufen, Telekopien, E-Mails, Tele- und Mediendiensten") geschlossen werden, kann der Kunde seine Bestellung bis spätestens zwei Wochen nach Eingang der
Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an:


Unlicht GmbH - Friedrichstraße 117 - 40217 Düsseldorf

Tel. 0211/ 15 766 912 - Fax 0211/ 15 766 913 - www.unlicht.com








Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der erhaltenen Ware verpflichtet. Der Kunde hat die Ware freigemacht auf dem günstigsten Wege mit
Angabe der Rechnungsnummer zu übersenden, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerruf noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt.
Entspricht die Ware nicht der bestellten Ware oder ist die Ware mit Mängeln behaftet, so werden dem Kunden der Kaufpreis sowie die Rücksendekosten erstattet.
Bei Waren ab einem Wert von € 100 hat der Kunde die Waren für die Versendung zu versichern. Die Kosten für diese Versicherung werden ihm von UNLICHT erstattet.
Der Kunde wird gebeten, alle Nachweise einer ordnungsgemäßen Rücksendung aufzubewahren.


das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
a") zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt bzw. aus verschiedenen Komponenten zu einer den Vorstellungen des Kunden entsprechenden
Sache zusammengefügt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind;

b") zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind; werden Treiber
oder Software im Internet zur Verfügung gestellt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Kunde sie durch Herunterladen in Anspruch nimmt;

c") die in Form von Versteigerung im Sinne des § 156 BGB geschlossen werden.





§ 4

Wertersatz



Der Kunde hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist
ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Gezogene Nutzungen hat der Kunde herauszugeben bzw. Wertersatz hierfür zu leisten. Bei Verschlechterung
oder Untergang der Ware infolge von einfacher Fahrlässigkeit oder Zufall hat der Kunde Wertersatz zu leisten.







§ 5

Zahlung, Zahlungsverzug



Preise ohne zusätzliche Angaben verstehen sich als Preis der Ware einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für die Abwicklung des Vertrages,
insbesondere Kosten der Versendung, einer gesonderten Verpackung oder der Nachnahme werden zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.
Die Lieferung erfolgt gegen Barkasse, Nachnahme oder Vorkasse. Wird ausnahmsweise Lieferung auf Rechnung oder Bankabbuchung vereinbart, gerät der Kunde eine
Woche nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall ist UNLICHT berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu fordern "(§ 288 Abs. 2 BGB"). Ist der Kunde Verbraucher, so ist die Schuld bei Zahlungsverzug mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247
BGB zu verzinsen. Kann UNLICHT einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist es berechtigt, diesen geltend zu machen.
Selbstabholer haben reparierte oder gekaufte Ware bei der Abholung zu bezahlen.
Bei Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto von UNLICHT gutgeschrieben worden ist.
Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Einwände berechtigen den Kunden nicht, bereits gezahlte
Beträge durch Rücklastschrift zurückzufordern. Erkennt UNLICHT die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet UNLICHT zuviel gezahlte Beträge dem Kunden.
Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten von UNLICHT zu seinen Lasten.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch UNLICHT anerkannt wurden.
Außerdem ist der Kunde zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen "(Einzel-") Vertragsverhältnis
beruht.
UNLICHT behält sich das Recht vor, seine Forderungen abzutreten.




§ 6

Lieferung



UNLICHT behält sich vor, Lieferungen und Leistungen, gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Ver­öffentlichungen
beschriebenen Angaben zu ändern, wenn dies für den Kun­den zumutbar ist. Allgemeine Produktbeschreibungen im zuvor beschriebenen Sinne in den vorgenannten
Medien sind keine Beschaffungsgarantien und be­gründen auch keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Eine Beschaffenheitsga­rantie bleibt unberührt.
Geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte und Dienstleistungen gegenüber den bestellten Produkten und Dienstleistungen sind, sofern sie weder die
Verwendbarkeit noch die Einsatzfähigkeit einschränken, zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
Wird die Ware auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald UNLICHT die
Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat "(§ 447 BGB"). Die Wahl von
Transportweg und –art obliegt UNLICHT.
Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur und UNLICHT anzuzeigen. Schäden, die UNLICHT durch die Verletzung dieser Obliegenheit des Kunden entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden.
Im Falle der Versendung per Nachnahme ist der Kunde verpflichtet, sich von der Transportperson eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Im
Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.
Setzt der Kunde UNLICHT eine Leistungsfrist, so muss diese zumindest vier Wochen betragen. Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder wegen Verzuges stehen
dem Kunden nur zu, wenn die verspätete Leistung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen.
Bei Nichtabnahme bestellter und gelieferter Waren ist UNLICHT berechtigt, 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch € 10,00, pauschal als Aufwendungs- und
Schadenersatz geltend zu machen. Diese Klausel gilt nicht im Verhältnis zu einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.




§ 7

Eigentumsvorbehalt



UNLICHT behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer, vom Kunden zu zahlender Kosten,
Nebenforderungen und Verzugszinsen vor.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann UNLICHT, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn es
dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln und, sofern dies im Einzelfall üblich
ist, ausreichend gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von UNLICHT hinzuweisen und UNLICHT unverzüglich zu
unterrichten. Etwaige hierdurch anfallende Kosten trägt der Kunde.
Im kaufmännischen Verkehr behält sich UNLICHT das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit UNLICHT Forderungen gegen den Kunden in laufende Rechnung bucht
"(Kontokorrent-Vorbehalt"). Der Kunde ist im kaufmännischen Verkehr berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt UNLICHT
jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages "(einschließlich Mehrwertsteuer") ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verbindung mit anderen beweglichen Sachen verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch noch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von UNLICHT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. UNLICHT verpflichtet sich aber dazu, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt
und nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann UNLICHT verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Abtretung offen legt. Die Befugnis von
UNLICHT, die Abtretung offen zu legen, bleibt hiervon unberührt.




§ 8

Serviceleistungen



Vor der Durchführung von Serviceleistungen, hierzu gehören insbesondere Anfertigungen von Schmuck oder Gürteln nach den Wünschen des Kunden, ist UNLICHT
berechtigt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 75 % der zu erwartenden Gesamtrechnungssumme zu verlangen. Soweit für Serviceleistungen Ersatz- oder
Austauschteile benötigt werden, die UNLICHT vorab bestellen oder sonst erwerben muss, ist es berechtigt, vom Kunden für diese Teile vorab die vollständige
Entrichtung des Kaufpreises zu verlangen.
Der Zeitaufwand für Serviceleistungen wird nach den jeweils aktuellen Stundensätzen berechnet. Diese sind der aktuellen Preisliste von UNLICHT zu entnehmen, auf
die verwiesen wird.
Bei Serviceleistungsaufträgen gilt die vorab erfolgte Zeit- und Preiszusage als Richtzeit bzw. Richtpreis. Bei Überschreitung der vorab geschätzten Zeit um mehr
als 25% wird der Kunde von UNLICHT vor Fertigstellung des Auftrags unterrichtet.








§ 9

Urheberrecht

UNLICHT behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Gedankenwerken Urheberrechte vor. Eine Weitergabe setzt die vorherige ausdrückliche
Zustimmung von UNLICHT voraus.





§ 10

Haftung



UNLICHT haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, für eventuell entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden.
UNLICHT haftet für Personenschäden, die es schuldhaft verursacht hat, unbeschränkt. Im Übrigen haftet UNLICHT nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die
UNLICHT zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder UNLICHT eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig
verletzt hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
UNLICHT ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren
Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Fällen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben,
behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, sowie Mobilmachung, Krieg und Unruhen.




§ 11

Gewährleistung



1. Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgenden allgemeinen Produktbeschreibungen begründen
keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder –garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, die Maße und Gewichte der Waren. Gleiches gilt für angegebene
Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.

2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat UNLICHT zunächst das Recht zur Nachbesserung. Erfüllungsort ist Düsseldorf. UNLICHT kann die Nachbesserung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Falle auf die Lieferung einer
mangelfreien Sache. Das Recht von UNLICHT, auch diese zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.

3. Verweigert UNLICHT berechtigt Nacherfüllung oder ist UNLICHT die Erfüllung unmöglich oder ist die dem Kunden zustehende Art der Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder UNLICHT unmöglich oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; eine Nachbesserung
gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.

4. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware angezeigt werden. Die fristgemäße Absendung der
Mangelanzeige ist ausreichend. Verspätete Rügen offensichtlicher Mängel kann UNLICHT nicht mehr berücksichtigen.

5. Die vorstehenden Mängelansprüche verjähren binnen zwei Jahren nach Ablieferung der gekauften Waren. Bei gebrauchten Sachen verjähren die
Mängelansprüche binnen eines Jahres.

6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Mängelansprüche zu gewährleisten, sollte der Kunde die Ware mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung,
einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung im Ladenlokal vorbeibringen oder einsenden. In den Fällen einer nicht ordnungsgemäßen Versandverpackung
steht UNLICHT ein Schaden­ersatzanspruch in Höhe der entstandenen Schäden zu. Die Originalverpackung ist allein keine ordnungsgemäße Versandverpackung.
Mängelansprüche des Kunden bleiben auch bei der Nichteinhaltung dieser Klausel bestehen. Ohne die Mitwirkung des Kunden kann sich die Abwicklung der
Mängelansprüche jedoch erheblich verzögern.

7. Die Gewährleistung erlischt, wenn Gebrauchs- oder Pflegeanweisungen vom Kunden nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dies gilt auch für Schäden, die zurückzuführen sind auf
unsachgemäße Benutzung und Handhabung der Produkte, sowie Fremdeingriffe.

8. Für Verschleißteile sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

9. Stellt sich heraus, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich Mängelansprüche erhoben hat, obwohl kein Mangel vorhanden ist oder für diesen
Mangel keine Mängelansprüche bestehen, so ist der Kunde verpflichtet, alle durch die Inanspruchnahme von UNLICHT entstandenen Aufwendungen und Schäden zu
ersetzen. Dieser Schaden- und Aufwendungsersatzanspruch wird mit € 12,00 pauschalisiert. UNLICHT bleibt die Geltendmachung von höheren Aufwendungen und Schäden
bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis tatsächlich wesentlich niedrigerer Aufwendungen und Schäden vorbehalten.

10. Bei Verkauf gebrauchter Waren im kaufmännischen Verkehr wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.





§ 12

Datenschutz



1. UNLICHT speichert die ihm übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch. Hierauf weist UNLICHT ausdrücklich gemäß § 33 BDSG hin. UNLICHT ist
berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten an zu diesem Zweck eingeschaltete Dritte "(Vertragspartner, Kreditinstitute pp.") weiterzugeben. Eine
Weitergabe an nicht mit der Vertragsabwicklung befasste Dritte erfolgt nicht. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.

2. Personenbezogene Daten, die UNLICHT anlässlich von nicht Vertragszwecken dienenden Gelegenheiten übermittelt werden "(beispielsweise im Rahmen von
Verlosungen, Newslettern pp.") darf UNLICHT speichern und zu eigenen Werbezwecken speichern. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.





§ 13

Schlussbestimmungen



Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Dies gilt für Kaufleute im Sinne des Gesetzes.
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des der Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden Vertrags wird die Gültigkeit der
übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.


Düsseldorf, 1. November 2005





Unlicht - Friedrichstraße 117 - 40217 Düsseldorf Öffnungszeiten: Mo-Fr. 11-20.00 Sa. 11.00-18.00

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